Erweiterte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln

Masken des FFP2-Niveaus ab dem 23. April Pflicht

Am Freitag, den 23. April 2021, treten bundesweit die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ab einer Inzidenz von über 100 reicht das Tragen einer sogenannten OP-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr aus. In allen Bussen und Bahnen sowie an allen Bushaltestellen und Bahnhöfen müssen dann zwingend Masken des FFP2-Niveaus getragen werden. Dazu zählen ergleichbare medizinische Masken des Standards KN95/N95.

Das Service-Telefon ist unter der Rufnummer 06192-200 26 21 täglich von 6.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts für Sie erreichbar. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.mtv-web.de. Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.