Frist zur Fahrtkostenerstattung endet am 31. Dezember
Anträge für das Schuljahr 2024/2025 jetzt bei der MTV einreichen
Hofheim am Taunus, 18.12.2025 – Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft erinnert daran, dass die Anträge zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2024/2025 spätestens bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden müssen. Dies gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber des Schülertickets Hessen, da der Antrag auf Erstattung jedes Jahr erneut gestellt werden muss.
Da es sich um eine Ausschlussfrist nach §161 des Hessischen Schulgesetzes handelt, können später eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigt und daher auch nicht erstattet werden.
Die Anträge können persönlich in der RMV-MobilitätsZentrale der MTV in Hofheim, Am Untertor 6, abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Alternativ ist eine Einreichung auch als Scan per E-Mail an erstattung(at)mtv-web.de möglich.
Weitere Informationen zur Erstattung sowie Erst- und Folgeanträge sind im Service-Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online unter www.mtv-web.de/erstattung erhältlich.
Bei Fragen unterstützt das Erstattungsteam der MTV gerne telefonisch unter 06192 951 09 83 oder per E-Mail an erstattung(at)mtv-web.de.
Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.

